1. August- Feier / Abbrennen von Feuerwerk verboten
Die 1. Augustfeier wird ohne Feuerwerk und Höhenfeuer durchgeführt.
Für die Kinder steht eine „Gumppiburg“ bereit.
Die Festwirtschaft ist ab 18.00h geöffnet. Pro Besucher gibt es eine gratis Bratwurst mit Brot und für die Kinder ein Schoggistängeli und Weggli, offeriert von der Gemeinde.
Wichtig: Es ist strengstens verboten, Feuer sowie Feuerwerkskörper zu zünden, da in unserer Gemeinde ein offizielles Feuerungsverbot besteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Waldgottesdienst im Riedrain ( Sonntag 20.08.2017)
1. August-Feier Safnern
Traditionell findet auch dieses Jahr die Bundesfeier in Safnern am 1. August bei der alten Turnhalle statt. Die Gemeinde offeriert allen Besuchern eine Bratwurst vom Grill mit Brot. Die jüngeren Teilnehmer/innen erhalten zusätzlich ein Weggli mit Schoggistängeli. Getränke, Pommes-Frites und Süsses werden auch nicht fehlen. Für Speis und Trank, sowie die Organisation der Feier ist der Verschönerungsverein-Safnern zuständig und hofft wie in den letzten Jahren auf eine grosse Teilnahme der Bevölkerung.
Programm 18.00 Uhr Start 1. Augustfeier Safnern 19.00 Uhr Begrüssung durch einen Vertreter des Gemeinderates 20.00 Uhr Auftritt Musikgesellschaft Safnern, Nationalhymne
Nach Eindunkeln Fackelumzug der Kinder und Entzünden des 1. Augustfeuers mit den Fackeln!
22.15 Uhr Zünden des 1. Augustfeuerwerks
Ein Platz für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern steht der Bevölkerung zur freien Verfügung. Die Feuerwerksbegeisterten werden gebeten, sich dabei vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.
Beim Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern gilt es zu beachten:
– Kein Abfeuern vor und nach dem 1. August – Beim Anzünden von Feuerwerksartikeln in
bewohnten Gebieten ist auf die Nachbarschaft und Tiere Rücksicht zu nehmen.
– Bei Trockenheit ist die Gefahr von Waldbränden zu beachten.
Riedrain – Info
Riedrain-Info bis April 2017
Unsere abgeschlossenen und geplanten Arbeiten.
Danke all denen die uns unterstützt haben.